Datenschutzbeauftragte
Maskenpflicht
Bitte tragen Sie eine FFP2-Maske!
Ab 1. Februar 2021 gilt für den Besuch in unseren Rathäusern eine FFP2-Masken-Pflicht.
Personen, denen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aus gesundheitlichen Gründen (ärztliche Bescheinigung) nicht möglich ist, werden gebeten, einen Termin außerhalb der üblichen Geschäftszeiten zu vereinbaren, um den notwendigen Abstand zu anderem Publikumsverkehr wahren zu können.
Die behördliche Datenschutzbeauftragte unterstützt und berät die Stadtverwaltung Rosenheim und die Eigenbetriebe Baubetriebshof und Stadtentwässerung bei der Einhaltung des Datenschutzrechts und ist gleichzeitig Ansprechpartnerin für betroffene Personen sowie die Aufsichtsbehörde.
Alle Bürgerinnen und Bürger können sich bei datenschutzrechtlichen Fragen zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten an die jeweiligen Fachämter oder auch direkt an die behördliche Datenschutzbeauftragte wenden.
Bitte beachten Sie unseren Allgemeinen Datenschutzhinweis.
Betroffene können sich auch bei der zuständigen Aufsichtsbehörde beschweren.
Für die Stadt Rosenheim und alle öffentlichen Stellen in Bayern ist gemäß Art. 15 Abs. 1 BayDSG der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz in München zuständig.
Die Datenschutzaufsicht für den nicht-öffentlichen Bereich in Bayern (d. h. private Wirtschaftsunternehmen, freiberuflich Tätige, Vereine und Verbände sowie Internet) obliegt gem. Art. 18 Abs. 1 BayDSG dem Landesamt für Datenschutzaufsicht in Ansbach.