Die Fahrerlaubnis ist in unterschiedliche Fahrerlaubnisklassen unterteilt und wird durch einen Führerschein nachgewiesen.
Für die Erteilung einer Fahrerlaubnis und Angelegenheiten zum Führerschein ist ausschließlich die Fahrerlaubnisbehörde des Hauptwohnsitzes zuständig. Demnach sind die Ausführungen und Informationen auf diesen Seiten nur für Bürger mit Wohnsitz in der Stadt Rosenheim zutreffend.
Bei Antragstellung ist in den meisten Fällen ein persönliches Erscheinen unter Vorlage von Personalausweis oder Reisepass erforderlich.
Es gibt verschiedene zugeordnete Verfahren, die im Folgenden beispielhaft (jedoch nicht abschließend) dargestellt sind: