Begleitetes Fahren mit 17
Schon seit 01.09.2005 war es in Bayern möglich, am Modell "Begleitetes Fahren ab 17" teilzunehmen.
Der frühere Modellversuch wurde als bundeseinheitliches Dauerrecht umgesetzt.
Somit dürfen bereits 17-Jährige nach entsprechender Ausbildung in der Fahrschule und nach erfolgreicher Führerscheinprüfung ein Jahr lang in Begleitung eines erfahrenen Führerscheininhabers Auto fahren.
Während dieser Zeit sammeln sie Erfahrungen im Straßenverkehr, bevor sie ab 18 Jahren alleine fahren.
Die Regelung stellt einen vielversprechenden eigenständigen Ansatz dar, um das Unfallrisiko für junge Fahranfänger zu reduzieren.
Die Hintergrundüberlegung ist, das hohe Anfangsrisiko junger Fahranfänger durch mehr Fahrerfahrung und mehr Fahrroutine zu senken.
Auf der folgenden Seite finden Sie die Voraussetzungen zur Teilnahme begleitetes Fahren mit 17