Erstmalige Erteilung / Erweiterung
Die Fahrerlaubnis ist für die jeweilige Klasse erstmals zu erteilen oder eine bestehende Fahrerlaubnis um eine zusätzliche Klasse zu erweitern, wenn der Bewerber
- seinen ordentlichen Wohnsitz im Inland hat
- das erforderliche Mindestalter erreicht hat:
- 16 Jahre
für die Klassen A1, L, AM und T - 18 Jahre
für die Klassen A2, B, BE, C1 oder C1E - 21 Jahre
für die Klassen C, CE, D1, oder D1E - 24 Jahre
für den direkten Zugang zur Klasse A und
für die Klasse D, DE
- 16 Jahre
- zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist
- die erforderliche Ausbildung bei einer Fahrschule absolviert hat
- die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung für die beantragte Fahrerlaubnisklasse nachgewiesen hat
bei Antragstellung sind vorzulegen
für Führerscheinklassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T:
- Personalausweis oder Reisepass
- ein Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
- Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
für Führerscheinklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E zusätzlich:
- ein augenärztliches Gutachten über das Sehvermögen (nicht älter als zwei Jahre)
- ein ärztliches Gutachten über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als ein Jahr); beide Untersuchungen können auch bei einem Arbeits- und/oder Betriebsmediziner durchgeführt werden
bei den Klassen D und D1 kann gegebenenfalls ein medizinisch-psychologisches Gutachten erforderlich sein
Der entsprechenden Antrag zur Erteilung/Erweiterung einer Fahrerlaubnis finden Sie nebenstehend, dieser wird oftmals aber auch direkt mit der gewählten Fahrschule ausgefüllt.