Fahreignungsregister
Das Fahreignungsregister (FAER) steht für mehr Verkehrssicherheit!
Mit dem Fahreignungsregister (FAER) wurde das Verkehrszentralregister (VZR) und mit dem "Fahreignungs-Bewertungssystem" das "Mehrfachtäter-Punktsystem" abgelöst.
Das neue Fahreignungsregister besteht seit 1. Mai 2014 und wurde einfacher, gerechter und transparenter; die Verkehrssicherheit wird erhöht.
Die Regelungen wurden zuletzt im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat vereinbart. Das Gesetz wurde am 30. August 2013 im Bundesgesetzblatt verkündet.
Weitere Informationen hierüber erhalten Sie beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie beim Kraftfahrt-Bundesamt.
Das Kraftfahrt-Bundesamt erteilt Ihnen auf Antrag unentgeltlich Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Eintragungen.