Verlängerung einer (befristeten) Fahrerlaubnis
Die Fahrerlaubnisse der Klassen C1/C1E, C/CE, D1/D1E und D/DE werden befristet erteilt und müssen zur Aufrechterhaltung regelmäßig verlängert werden.
- Die Fahrerlaubnis für die Klassen C, CE sowie für die Klassen D, D1, DE und D1E wird für jeweils fünf Jahre erteilt beziehungsweise verlängert.
- Die Fahrerlaubnis für die Klasse C1/C1E erhalten Sie erstmalig oder bei einer Umschreibung bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres und danach jeweils für fünf Jahre.
Die Voraussetzungen zur Verlängerung können Sie auf der Folgeseite nachlesen.
Inhaber frühere Klasse 2
Inhaber der früheren Klasse 2 dürfen bis zu ihrem 50. Lebensjahr Fahrzeuge der Klasse C/CE (schwere LKW bzw. Lastzüge) führen.Spätestens mit Erreichen des 50. Lebensjahres muss dann jedoch der bisherige Führerschein umgetauscht werden, wenn Sie weiterhin entsprechende Fahrzeuge führen wollen....... lesen Sie weiter
Inhaber frühere Klasse 3
Gleiches gilt auch für Inhaber der früheren Klasse 3, wenn der Inhaber weiterhin Lastzüge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 12.000 kg fahren möchte....... lesen Sie weiter
Berufskraftfahrer - Grundqualifikation und Weiterbildung
Im Rahmen zukünftiger Verlängerungen der LKW- und Busklassen ist im Zusammenhang mit der gewerblicher Nutzung bzw. für Berufskraftfahrer auch das Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (BKrFQG)
zu beachten.......lesen Sie weiter