Berufskraftfahrerqualifikation
Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr
Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG).
Dieses Gesetz besteht seit 10.09.2008 für den Personen- und seit 10.09.2009 für den Güterkraftverkehr.
Die Einführung galt dem Zwecke der Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr durch die Vermittlung besonderer tätigkeitsbezogener Fertigkeiten und Kenntnisse.
Somit wird zukünftig bei einer "Führerscheinverlängerung" mit der Gesundheitsprüfung nun auch eine nachgewiesene Weiterbildung notwendig.
Bei einem erstmaligen Erwerb der FE-Klasse C und/oder D nach den jeweils o.g. Stichtagen ist eine zusätzliche Grundqualifikation notwendig.
allgemeines Merkblatt zum Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz als PDF-Datei