Verkehrsüberwachung
Neben der Polizei ist seit Oktober 1987 auch der Verkehrsüberwachungsdienst der Straßenverkehrsbehörde für die Verfolgung von geringfügigen Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG, die im ruhenden Verkehr und beim Einfahren in die Fußgängerzone festgestellt werden, zuständig.
Bußgelder bei Verstößen im ruhenden Verkehr werden seit 01.07.2010 vom Zweckverband "Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland" bearbeitet.